Nutzungsbedingungen Hardt-Lines
Alle Mountainbikestrecken der „Hardt-Lines“ stehen privaten Personen kostenfrei zur Nutzung zur Verfügung. Deren Errichtung sowie Pflege, Instandhaltung und Weiterentwicklung ist getragen vom ehrenamtlichen Engagement des Mountainbike Bad Kreuznach e. V.
Mit dem Befahren der Strecke erkennst du die nachfolgenden Bedingungen und Regeln an.
Handlungen, die den nachfolgenden Bestimmungen widersprechen, führen zur sofortigen Untersagung der Nutzung der Strecken. Mitglieder des Mountainbike Bad Kreuznach e. V., sowie Erfüllungsgehilfen des Vereins sind jederzeit berechtigt, bei Zuwiderhandlung einen temporären Ausschluss von der Nutzung auszusprechen.
1. Haftungsausschluss / Benutzung auf eigene Gefahr
Das Befahren der Strecken erfolgt – unabhängig vom Schwierigkeitsgrad – auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr.
Die Nutzung der Strecke erfolgt im Einverständnis und im Wissen darum, dass es selbst bei sachgemäßer Benutzung der Strecken, insbesondere bei Stürzen durch Eigen- oder Fremdverschulden, zu Personen- und Sachschäden kommen kann.
Vor jeder Nutzung ist der Streckenverlauf einschließlich der Wegführung und der Hindernisse mit der gebotenen Vorsicht zu überprüfen. Der Streckenverlauf kann sich ändern.
Der Verein, seine gesetzlichen Vertreter, Mitglieder, Helfer und Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Verein ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei:
- Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz,
- gesetzlich zwingender Haftung.
Personen unter 18 Jahre dürfen die Strecken nur mit Erlaubnis Ihrer Erziehungsberechtigten benutzen, wenn diese, ebenso wie das betroffene Kind bzw. der Jugendliche von diesen Nutzungsbedingungen Kenntnis genommen haben.
Kinder unter 14 Jahren, dürfen die Strecken nur in Begleitung und unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder eines anderen Volljährigen, dem die Aufsichtspflicht von den Erziehungsberechtigten übertragen wurde, benutzen.
2. Zugelassene Benutzung / Streckenschließung
Das Befahren der Strecken ist ausschließlich im Rahmen privater Nutzung und ausschließlich mit Mountainbikes oder E-Mountainbikes (nicht versicherungspflichtige Pedelecs, die die Muskelkraft bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützen) zulässig. Das Betreten und Befahren der Strecke ist Fußgängern und allen anderen Personen mit anderen Fortbewegungsmitteln strengstens untersagt. Es herrscht Verletzungsgefahr.
Es wird empfohlen, die Strecken nicht allein zu befahren, damit bei einem Unfall zumindest ein Helfer vor Ort ist.
Die Nutzung für gewerbliche Zwecke oder Veranstaltungen bedarf der vorherigen Genehmigung durch den Mountainbike Bad Kreuznach e. V.
Die Strecken können vom Mountainbike Bad Kreuznach e. V. ohne Angabe von Gründen geschlossen werden. Dies kann z. B. aus Witterungsgründen oder wegen Wartungsarbeiten der Fall sein. Die Sperrungen werden ausreichend sichtbar gemacht und gegebenenfalls zusätzlich auf der Webseite www.mtb-kh.de bekannt gegeben. Vor dem Befahren der Strecken ist die Webseite auf entsprechende Schließungen zu prüfen. Schließungen vor Ort sind immer einzuhalten. Geschlossene Strecken dürfen nicht befahren werden. Es besteht gegebenenfalls Unfall- und Lebensgefahr.
3. Helmpflicht / Schutzkleidung
Beim Befahren der Strecken ist verpflichtend ein geeigneter Helm zu tragen. Ein Full Face Helm wird dringend empfohlen. In schwarz gekennzeichneten Streckenabschnitten ist verpflichtend ein Full Face Helm zu tragen. Weitere Schutzausstattung in Form von Protektoren (Rücken, Brust, Knie, Arme, Schultern, Nacken, Hände usw.) wird ausdrücklich empfohlen.
4. Streckencharakter
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei allen Strecken um Geländestrecken handelt. Das Befahren erfordert neben fahrtechnischem Können auch ein geeignetes und technisch einwandfreies Mountainbike sowie eine entsprechende (Schutz-)Ausstattung bzw. Bekleidung.
Blaue und Grüne Markierungen kennzeichnen die Streckenabschnitte mit den niedrigsten Anforderungen. Auch auf diesen Strecken gibt es Kurven und zu überfahrend Hindernisse und Hügel. Es kann Steine und Wurzeln im Streckenverlauf geben. Bei fehlendem fahrtechnischen Können und / oder einer Fehleinschätzung der eigenen Fertigkeiten, kann es zu gefährlichen Situationen durch eine zu Hohe Geschwindigkeit sowie zu Stürzen kommen. Auch auf diesen Strecken muss der Fahrer sein Mountainbike sicher beherrschen.
Rote Markierungen kennzeichnen Streckenabschnitte, die ergänzend zu den Anforderungen blauer und grüner Strecken ein fortgeschrittenes fahrtechnisches Können erfordern. Hier ist insbesondere mit steilen Abfahrten (Anhalten nicht immer möglich), Steinen, Wurzeln, Stufen (ggfs. nicht abrollbar), nicht abrollbaren Absätzen „Drops“, Sprüngen (ggfs. mit Lücke zwischen Absprung und Landung „Gap“), steil abfallenden Kurven und unübersichtlichen Streckenverläufen zu rechnen.
Schwarze Markierungen kennzeichnen Streckenabschnitte, die im Vergleich zu roten Strecken, ein noch einmal deutlich gesteigertes Maß an fahrtechnischem Können erfordern. Hier ist insbesondere mit hohen, weiten und technisch anspruchsvollen Sprüngen, Drops und Absätzen sowie technisch extrem anspruchsvollen steilen und verblocken Abfahren zu rechnen, in denen ein Anhalten nicht immer möglich ist.
Totenkopf-Markierungen kennzeichnen Abschnitte, die aufgrund ihrer Gegebenheiten (Sprünge mit Gap etc.) ein hohes Risiko darstellen. Diese sollten nur von äußerst erfahrenen Personen befahren werden und sind vor jeder Befahrung zwingend vorab in Augenschein zu nehmen.
5. Fahrtrichtung / Anhalten auf der Strecke
Sämtliche Strecken dürfen nur in der vorgegebenen Fahrtrichtung befahren werden. Es herrscht Einbahnstraßenregelung.
Das unnötige Stehenbleiben auf der Strecke ist ebenso untersagt, wie das Schieben oder Fahren entgegen der Fahrtrichtung.
Das Anhalten zur Inaugenscheinnahme von Streckenabschnitten und Hindernissen hat so zu erfolgen, dass Nachkommende Fahrer nicht irritiert oder behindert werden. Das Fahrrad und der Fahrer dürfen zu diesem Zweck nur neben der Strecke mit ausreichendem Abstand zur Fahrlinie stehen.
Die Strecken dürfen nur über die dafür vorgesehenen Eingänge befahren werden, das wiederholte Üben einzelner Passagen ist somit ausgeschlossen. Im Falle eines Sturzes ist die Strecke schnellstmöglich zu räumen. Ist ein Stehenbleiben unvermeidlich, so ist die Strecke ebenfalls unverzüglich freizumachen.
6. Trailkreuzungen
An Trailkreuzungen ist erhöhte Vorsicht geboten. Weiterhin ist auf allen Strecken gegenseitige Rücksichtnahme sowie ein respektvoller Umgang selbstverständlich.
7. Verhalten
Es ist sich jederzeit so zu verhalten, dass eine Eigen- und auch Fremdgefährdung ausgeschlossen werden kann. Hierzu gehören insbesondere ein ausreichender Sicherheitsabstand und eine den Strecken und Sichtverhältnissen sowie den eigenen fahrerischen Fähigkeiten angepasste Geschwindigkeit und Fahrweise.
Die Geschwindigkeit ist so zu wählen, dass ausreichend Reaktionszeit verbleibt um vor einem Hindernis oder bei Unklarheit über die Wegführung sicher anhalten zu können. In nicht einsehbaren Passagen muss jederzeit mit Hindernissen und einer nicht vorhergesehenen Wegführung gerechnet werden.
Unachtsamkeit, auch nur für wenige Sekunden, kann einen Unfall verursachen. Die Geschwindigkeit ist der jeweiligen Situation anzupassen.
Die Betreuung der Strecke obliegt dem Mountainbike Bad Kreuznach e. V. Hinweisen und Anordnungen von durch den Vorstand beauftragten Mitgliedern, der Stadtverwaltung Bad Kreuznach sowie des Forstamtes oder anderer Ordnungsbehörden sind unverzüglich Folge zu leisten. Streckenschilder sowie die Verkehrsbeschilderung sind zu beachten.
8. Allgemeine Verkehrsregeln
Die Zuwege, Forststraßen und Parkplätze unterliegen den allgemeinen Verkehrsregeln. Das Parken ist nur in ausgewiesenen Parkplätzen gestattet, Not- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten und Waldwege dürfen nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden. Jegliche Form des Kampierens unterliegt den allgemeinen Regelungen der Ordnungsbehörden.
Der Mountainbike Bad Kreuznach e. V. ist im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht bestrebt, die Sicherheit der Strecke zu gewährleisten. Dies erfolgt durch regelmäßige Kontrollrundgänge sowie Testfahrten. Beschädigungen an der Strecke oder an Hindernissen können dem Verein über die E-Mail Adresse info@mtb-kh.de oder über die Website meldung.mtb-kh.de gemeldet werden.